
Fasnetsdienschtig – Fasnetsvergraba
Das Fasnetsvergraba..
Es ist nachweislich der wohl älteste Brauch in Waldsee. Sehr wahrscheinlich schon 1618 verboten, wird der Brauch namentlich in einem Ratsverbot von 1775 genannt.
Karl Riegger beschreibt in seiner Chronik den Brauch wie er im 19.Jahrhundert gepflegt wurde folgendermaßen: „Die Fasnacht wurde feierlich begraben. Die Ledigen hielten einen Umzug mit leeren Geldbeuteln, leeren Flaschen, Schinkenknochen an Stangen. Auf einer Mistbärre wurde ein Strohmann unter lamentierendem Singen herumgetragen, begleitet von Fahnenträgern. Die Fahnen bestanden aus Schürzen, die an Besen geheftet sind. Die Leidtragenden hatten weiße Schürzen an. Ein Witzbold machte den Priester und hielt in Reimen eine Leichenrede, dann wird eine Litanei mit allerlei Sonderbarkeiten und Ungereimtheiten gesungen.“
Im Wesentlichen hat sich daran bis heute nicht viel geändert, außer dass die Ledigen inzwischen meist verheiratet sind und der Witzbold jetzt Narrenpfarrer heißt und 2 Ministranten bekommen hat.
Der Trauerzug startet heute an der Sammlerresidenz „Zum Kreuz“ , angeleitet von einer Trauermusik, bestehend aus Posaune und Trommel und bewegt sich, unterbrochen von einem kurzen Halt vor jeder Wirtschaft , unter schaurigem Wehklagen zur Hochstatt. Dort tanzen die Schrättele ein letztes Mal ums Feuer am Narrenbaum und verbrennen ihre Besen. Vorbei am Armsünderglöcklein beim Kornhaus erreicht der Zug dann das Schlossbachbrücklein, wo das auf einer Leiter liegende Mäschkerle, das die Fasnet symbolisiert, den „Fluten“ des Schlossbachs übergeben wird. Der Narrenpfarrer verkündet dem Trauervolk das Hinscheiden der innig geliebten Fasnet und lädt zum anschließenden Leichenschmaus in allen Lokalen der Stadt ein.
In diesem uralten Brauch zeigt sich der ganze hintersinnige Narrenwitz unserer Vorfahren, die vom „Fasnetvergraben“ sprechen, obwohl sie eigentlich „ertränkt“ wird, wie auch in der Verballhornung von kirchlichen Litaneien und heuchlerischen Grabreden.
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