An alle Mitglieder der Narrenzunft Waldsee e.V. ergeht hiermit gem. § 16 der Satzung herzlich folgende
Einladung zur Zunftversammlung 2025
am Dreikönigstag 2025 um 10.00 Uhr in das Haus am Stadtsee in Bad Waldsee.
Die Tagesordnung für die Zunftversammlung 2025 lautet wie folgt:
| 1. | Begrüßung des Zunftmeisters | |
| 2. | Rechenschaftsbericht des Zunftmeisters für das Narrenjahr vom 11.11.2023 bis 11.11.2024 | |
| 3. | Berichte der Ausschüsse für das Narrenjahr vom 11.11.2023 bis 11.11.2024
a) Bericht des Maskenmeisters b) Bericht des Zeremonienmeisters c) Bericht des Säckelmeisters d) Bericht des Ordenskanzlers |
|
| 4. | Bericht der Mitgliederbewegungen für das Narrenjahr vom 11.11.2023 bis 11.11.2024 | |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer für das Narrenjahr vom 11.11.2023 bis 11.11.2024 | |
| 6. | Entlastung von Vorstand und Zunftrat für das Narrenjahr vom 11.11.2023 bis 11.11.2024 | |
| 7. | Änderung von § 16 S. 3 der Satzung (Einladung zur jährlichen Zunftversammlung) | |
| 8. | Wahl der Narrenrichter gem. § 20 der Satzung | |
| 9. | Wahl neuer Zunfträte gem. § 17 a) der Satzung | |
| 10. | Ausblick für die Fasnet 2025 durch den Zunftmeister | |
| 11. | Verschiedenes und Anträge |
Zu TOP 7:
- 16 S. 3 der Satzung lautet wie folgt:
„Die Einberufung zur jährlichen Zunftversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Narrenzunft (derzeit: Zunftblättle) spätestens 8 Tage vor der Zunftversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
Es wird beantragt § 16 S. 3 der Satzung wie folgt zu ändern:
„Die Einberufung zur jährlichen Zunftversammlung erfolgt durch Veröffentlichung auf der Homepage der Narrenzunft (www.narrenzunftwaldsee.de) spätestens 2 Wochen vor der Zunftversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
Zu TOP 11:
Sonstige Anträge zur Zunftversammlung müssen spätestens 3 Tage vor der Versammlung beim Zunftmeister schriftlich mit Begründung eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Der Zunftmeister und seine Zunfträte
Christoph Mayer
Zunftmeister
Comments are closed.